Fachanwältin Beate Schneider-Koslowski

Konditionen

Erstberatung

Sie haben die Möglichkeit einer für Sie kostengünstigen und unverbindlichen Erstberatung, in der eine erste Einschätzung der Sach- und Rechtslage und Ihrer persönlichen Situation erfolgt. Das mögliche weitere Vorgehen wird skizziert, mögliche Verfahrenswege aufgezeigt und mit Ihnen individuell abgestimmt. Die Kosten der Erstberatung betragen zwischen EUR 190,00 und 250,00 (jeweils zzgl. MwSt.).

Kosten generell

Die anwaltliche Tätigkeit wird nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet. Individuell kann auch ein Zeit- oder Pauschalhonorar vereinbart werden. Soweit in Fällen mit niedrigem Gegenstandswert und sich abzeichnendem hohen Zeitaufwand eine kostendeckende Beratung nicht möglich ist, wird eine Honorarvereinbarung nach Zeitaufwand vorgeschlagen.

Kanzlei für Familienrecht München. Taschenrechner

Kosten für Cooperative Praxis (CP) und Mediation

Bei Mediation und CP erfolgt die Abrechnung generell abhängig vom Zeitaufwand. Die Zeithonorarsätze orientieren sich an der Komplexität Ihres Falles bzw. (bei CP) auch am Umfang des involvierten Teams und werden vor Beginn des Verfahrens individuell vereinbart. Daher sind die Kosten für Sie stets transparent. Es fallen keine Kosten an, die nicht ausdrücklich mit Ihnen vereinbart wurden. In der Regel tragen die Konfliktpartner die Kosten zu gleichen Teilen.

Ganz gleich, welches Verfahren Sie wählen, Fachkompetenz, Lösungsorientierung, Engagement, Diskretion und Loyalität sind für uns in jedem Falle selbstverständlich.